BFH: Zeitlicher Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens
1. Ausgaben stehen nur dann in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG in seiner bis 31.12. 2000 gültigen Fassung), wenn bereits im Veranlagungszeitraum des (zunächst) vollen Betriebsausgabenabzugs Grund und Reichweite der Steuerfreiheit korrespondierender Einnahmen gesetzlich geregelt sind.
2. § 3c Abs. 2 EStG in seiner ab dem 1.1.2001 gültigen Fassung des StSenkG 2001/2002 vom 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) ist auf vor diesem Zeitpunkt geleistete Aufwendungen nicht (rückwirkend) anwendbar.
BFH, Urteil vom 13.12.2012 – IV R 51/09
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