BFH: Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen – Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 3 AO bei unterlassenem Steuerbescheid
Der BFH hat mit Urteil vom 19.12.2013 – V R 7/12 – wie folgt entschieden:
1. Der Verzicht auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG kann zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO noch änderbar ist (Klarstellung der Rechtsprechung).
2. Eine Änderung nach § 174 Abs. 3 AO ist auch dann gerechtfertigt, wenn das FA zunächst keinen Steuerbescheid erlassen hat, dieses Unterlassen aber auf der erkennbaren Annahme beruht, ein bestimmter Sachverhalt sei in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen.
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