FG Nürnberg: Zahlungen an Schwester- GmbH als vGA
Das FG Nürnberg hat mit Urteil vom20.11.2009 – VII 141/2006 – rechtskräftig entschieden: Zahlt eine GmbH an eine wirtschaftlich demselben Steuerpflichtigen gehörende Schwester-GmbH Provisionszahlungen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor, wenn der Steuerpflichtige die Höhe der Zahlung willkürlich festgesetzt oder sie in das Ermessen eines von ihm eingesetzten Strohmanns gestellt hat.
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