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Steuerrecht
07.05.2010
Steuerrecht
FG Nürnberg: Zahlungen an Schwester- GmbH als vGA

Das FG Nürnberg hat mit Urteil vom20.11.2009 – VII 141/2006 – rechtskräftig entschieden: Zahlt eine GmbH an eine wirtschaftlich demselben Steuerpflichtigen gehörende Schwester-GmbH Provisionszahlungen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor, wenn der Steuerpflichtige die Höhe der Zahlung willkürlich festgesetzt oder sie in das Ermessen eines von ihm eingesetzten Strohmanns gestellt hat.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1182-2 unter www.betriebs-berater.de

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