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Steuerrecht
04.09.2008
Steuerrecht
FG Berlin-Brandenburg: Wirtschaftspresse steuerlich nicht absetzbar

Mit Urteil vom 29.4.2008 – 6 K 1567/04 – hat das FG Berlin-Brandenburg mit einer seit 25 Jahren bestehenden BFH-Rechtsprechung gebrochen: Der Bezug von Wirtschaftszeitungen wie das „Handelsblatt“ oder „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kann nach Auffassung des FG steuerlich nicht mehr abgesetzt werden. Zwar konzentrierten sich die Inhalte auf die Wirtschaftsberichtserstattung, aber die Presseorgane enthielten auch Sport, Feuilleton und allgemein politische Themen. Daher seien die Kosten für den Bezug zu den Aufwendungen für die private Lebensführung zu rechnen, die steuerlich nicht berücksichtigt werden dürfen. Die anders lautende BFH-Rechtsprechung trage den veränderten Inhalten der Zeitungen nicht mehr Rechnung. Ebenso urteilte das Hessische FG für den Bezug der FAZ durch einen angestellten Steuerberater (Urteil vom 8.5.2008 – 13 K 3379/07).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1983-4

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