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Steuerrecht
24.03.2020
Steuerrecht
FinMin Schleswig-Holstein: Wirtschaftliche Folgen von Corona: Ankündigung steuerlicher Maßnahmen für betroffene Unternehmen

Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten schwierigen wirtschaftlichen Situation hat das FinMin am 13.3.2020 angekündigt, steuerliche Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen zu ergreifen. Anfang kommender Woche wird die Landesregierung einen Erlass unter anderem zur vereinfachten Möglichkeit von Steuerstundungen veröffentlichen. An den Nachweis der Stundungsvoraussetzungen unmittelbar und erheblich betroffener Steuerpflichtiger sollen keine strengen Anforderungen mehr gestellt werden. In der Regel kann in diesen Fällen auch auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

Finanzministerin Monika Heinold: „Es ist für die Landesregierung selbstverständlich, dass wir unsere Wirtschaft in dieser besonderen Situation schnell und unbürokratisch unterstützen. Dazu wird die Landesregierung Anfang der Woche einen Erlass veröffentlichen, der für betroffene Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen erleichtert. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden.“

(Quelle: PM FinMin Schleswig-Holstein vom 13.3.2020)

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