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Steuerrecht
02.05.2011
Steuerrecht
BFH: Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung

Der BFH hat im Beschluss vom 10.3.2011 – VI B 147/10 – entschieden: Ein vom Kläger erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung wird wirkungslos, wenn das FG gleichwohl eine mündliche Verhandlung anberaumt. Das FG darf danach nur dann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Beteiligten erneut darauf verzichten.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-1110-6

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