BFH: Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung
Der BFH hat mit Urteil vom 20.3.2014 – VI R 55/12 - wie folgt entschieden:
1. Auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund geleistet werden, kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein (entgegen BMF-Schreiben vom 10.1.2014 IV C 4-S 2296-b/07/0003:004, 2014/0023765, BStBl. I 2014, 75).
2. Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Fami- lienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Steuerpflichtige als Eigentümer oder Mieter zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh)Wegen verpflichtet ist.
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