FG Köln: Windkraftanlage als inländische Betriebsstätte
Das FG Köln hat mit Gerichtsbescheid vom 14.3.2017 – 2 K 920/14 - wie folgt entschieden: Der Betrieb der Windräder im Inland begründet eine inländische Betriebsstätte, die der Anwendung des besonderen Vorsteuervergütungsverfahrens gemäß § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 ff. UStDV entgegensteht.
(Leitsatz der Redaktion)