BFH: Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids
Ein Steuerbescheid, der vor dem Datum des Bescheids zugestellt wird, ist wirksam bekannt gegeben, so dass die Einspruchsfrist mit Bekanntgabe des Bescheids zu laufen beginnt. Versäumt der Empfänger die Einspruchsfrist, weil er darauf vertraut hat, die Frist ende nicht vor Ablauf eines Monats nach dem Datum des Bescheids, ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 20.11.2008 – III R 66/07) regelmäßig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-130-6