BFH: Wiederbestellung eines Steuerberaters keine Ermessensentscheidung
Mit Urteil vom 9.8.2011 - VII R 46/10 - hat der BFH entschieden, über die Wiederbestellung eines Steuerberaters sei auch dann eine Rechts- und keine Ermessensentscheidung zu treffen, wenn der Steuerberater auf seine Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet hatte. Auch für den Fall des § 48 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 StBerG ist der Kläger nach Ablauf von acht Jahren seit dem Verzicht von Rechts wegen wiederzubestellen, wenn er im Übrigen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bestellung als Steuerberater erfüllt.