BFH: Wie ist der Begriff „Unterschrift“ unter USt-Vergütungsantrag zu verstehen?
Das Muster desUmsatzsteuer-Vergütungsantrags in Anh. A der Richtlinie 79/102/EWG Art. 3 Buchst. a verlangt eine „Unterschrift“ unter dem Antrag. Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob der Vergütungsantrag zwingend vom Steuerpflichtigen persönlich oder bei einer juristischen Person von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden muss, oder ob die Unterschrift eines Bevollmächtigten (z. B. eines steuerlichen Vertreters oder Arbeitnehmers des Steuerpflichtigen) genügt (Beschluss vom13.8.2008 – XI R 19/08).
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2265-2