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Steuerrecht
04.10.2010
Steuerrecht
BFH: Widerstreitende Steuerfestsetzung

Der BFH hat im Urteil vom 11.5.2010 – IX R 25/09 – entschieden: Die Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 174 Abs. 4 AO kommt nur in Betracht, wenn der Antrag oder Rechtsbehelf des Steuerpflichtigen spezifisch auf die Änderung des vorausgegangenen Bescheides gerichtet war.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2468-3 unter www.betriebs-berater.de

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