FG Niedersachsen: Wichtiger Grund für Beendigung der Organschaft
Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 10.5.2012 – 6 K 140/10 – entschieden: Die Veräußerung einer Organgesellschaft innerhalb eines Konzerns ist kein wichtiger Grund für eine vorzeitige Beendigung der Organschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Revision wurde eingelegt (Az. des BFH: I R 45/12).
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 20.6.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1762-5 unter www.betriebs-berater.de