BFH: Wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen
In seinem Urteil vom 11.10.2007 - X R 39/04 - nimmt der BFH iStellung zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer gewerblichen Betriebsverpachtung. Hierfür ist es notwendig aber auch ausreichend - so der BFH - dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden. In dem dem Urteil zugrundeliegenden Fall stellte sich nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung die Frage, ob ein Betriebsaufgabegewinn entstanden ist oder ob die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorlagen