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Steuerrecht
21.03.2012
Steuerrecht
BFH: Wesentliche Beteiligung i. S. d. § 17 EStG

Der BFH hat mit Urteil vom 5.10.2011 – IX R 57/10 – entschieden, dass eine wesentliche Beteiligung i. S. v. § 17 EStG (a. F.) nicht anzunehmen ist, wenn im Zuge mehraktiger Anteilsübertragungen zwar vorübergehend in der Person eines Gesellschafters die Beteiligungsgrenze von 25 % (nach altem Recht) überschritten wird, dieser Gesellschafter nach dem Gesamtvertragskonzept aber endgültig nur mit 25 % beteiligt werden soll und auch wird. Mit dieser Beteiligung war im vorliegenden Fall jedoch nach dem Willen aller Vertragsbeteiligten keinerlei wirtschaftliche Verfügungsbefugnis verbunden. Darauf stellt der BFH ab und lässt den bloß technischen Durchgangserwerb – entgegen seiner früheren Rechtsprechung – nicht mehr ausreichen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-801-3 unter www.betriebs-berater.de

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