BFH: Wesentliche Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/ 2002
Der BFH hat im Beschluss vom 24.2.2012 – IX B 146/11 – entschieden: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich die Beteiligungsgrenze nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze gem. § 17 Abs. 1 S. 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 richtet – und damit zurückwirkt – oder ob der Beteiligungsbegriff veranlagungszeitraumbezogen auszulegen ist, indem das Tatbestandsmerkmal „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt“ in § 17 Abs. 1 S. 1 EStG für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der in diesem Veranlagungszeitraum jeweils geltenden Beteiligungsgrenze zu bestimmen ist.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-801-5 unter www.betriebs-berater.de