BFH: Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns
Der BFH hat im Urteil vom 22.12.2010 – I R 58/ 10 – entschieden: Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 S. 1 und 2 KStG 2002 erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Eine nachträgliche Wertveränderung der Kaufpreisforderung aus einem Anteilsverkauf wegen Uneinbringlichkeit wirkt deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-597-2 unter www.betriebs-berater.de