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Steuerrecht
03.03.2011
Steuerrecht
BFH: Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns

Der BFH hat im Urteil vom 22.12.2010 – I R 58/ 10 – entschieden: Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 S. 1 und 2 KStG 2002 erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Eine nachträgliche Wertveränderung der Kaufpreisforderung aus einem Anteilsverkauf wegen Uneinbringlichkeit wirkt deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-597-2 unter www.betriebs-berater.de

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