BFH: Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen
Der BFH hat im Urteil vom 19.1.2012 - VI R 3/11 - entschieden: Zur Klärung der beruflichen Veranlassung bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise sind auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 - GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl. II 2010, 672) die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27.11.1978 - GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl. II 1979, 213) weiter anzuwenden. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige mit der Teilnahme an der Reise eine allgemeine Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung erfüllt oder die Reise von einem Fachverband angeboten wird. Die Feststellung und Würdigung der beruflichen bzw. privaten Veranlassungsbeiträge obliegt den Finanzgerichten als Tatsacheninstanz.