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Steuerrecht
18.04.2013
Steuerrecht
FG Köln: Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer

Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die dem Steuerpflichtigen vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind, können weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden.

FG Köln, Urteil vom 17.4.2013 - 7 K 244/12

(Quelle: PM FG Köln vom 18.4.2013)

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