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Steuerrecht
02.05.2013
Steuerrecht
FG Köln: Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer

Das FG Köln hat mit Urteil vom 17.4.2013 - 7 K 244/12 - wie folgt entschieden: Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die dem Steuerpflichtigen vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind, können weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden. 
(Quelle: PM FG Köln vom 17.4.2013)

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