BFH: Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten
Der BFH hat mit Urteil vom 11.7.2013 - VI R 37/12 - wie folgt entschieden: Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit können dann betrieblich oder beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.
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