R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
16.02.2011
Steuerrecht
BFH: Werbungskosten bei Verzicht auf Darlehensforderung gegen Arbeitgeber

Der BFH hat im Urteil vom 25.11.2010 - VI R 34/08 - entschieden, dass auch dann, wenn der geschäftsführende Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt hat, der spätere Verzicht darauf durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein kann und dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, soweit die Darlehensforderung noch werthaltig ist. Zwar könne die Darlehensgewährung selbst nicht den Werbungskostenabzug rechtfertigen, weil sie nicht dem Arbeitsverhältnis, sondern dem Gesellschafterverhältnis des Klägers zuzuordnen sei. Es sei vorliegend aber nicht auszuschließen, dass der vom Kläger später erklärte Verzicht auf das Darlehen tatsächlich zur Rettung des Arbeitsplatzes erklärt worden sei. Komme das FG im zweiten Rechtsgang zu dieser Würdigung, müsse geprüft werden, welchen Wert die Darlehensforderung des Klägers im Zeitpunkt des Verzichts noch gehabt habe. Denn nur in dieser Höhe seien dem Kläger dann Aufwendungen entstanden, die zum Abzug als Werbungskosten berechtigten.


Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-469-1

unter www.betriebs-berater.de

(PM BFH vom 16.2.2011)

stats