BFH: Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise
Der BFH hat mit Urteil vom 21.4.2010 – VI R 5/ 07 – entschieden, dass Reisekosten nur dann in Werbungskosten und Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen sind, wenn die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge objektiv voneinander abgegrenzt werden können. Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab kommt dafür vor allem das Verhältnis der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile in Betracht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1438-1
(PM BFH vom 2.6.2010)