R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
13.04.2012
Steuerrecht
BFH: Werbeeinnahmen eines Fußball- Nationalspielers ggf. gewerbsteuerpflichtig

Der BFH hat mit Urteil vom 22.2.2012 – X R 14/10 – über die steuerliche Behandlung vonWerbeeinnahmen entschieden, die Fußball-Nationalspieler über den DFB beziehen. Der Kläger war sowohl Lizenzspieler eines Vereins der Fußball-Bundesliga als auch Mitglied der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Er verpflichtete sich gegenüber dem DFB schriftlich, bei Spielen und Lehrgängen der Nationalmannschaft die vom DFB gestellte Sportkleidung – mit Werbeaufdrucken – zu tragen, sowie an Werbeterminen mit der Nationalmannschaft teilzunehmen. Hierfür erhielt er einen Anteil an denWerbeeinnahmen, die der DFB aus der Vermarktung seiner Nationalmannschaft erzielte. Der Kläger vertrat die Auffassung, die Werbeeinnahmen seienTeil des über seinen Verein bezogenen Arbeitslohns. Demgegenüber sieht der BFH die Einnahmen als gewerblich an. Die Unternehmerinitiative des Nationalspielers hat der BFH darin gesehen, dass er hinsichtlich der Werbeleistungen nicht in eine betriebliche Organisation seines Vereins oder des DFB eingegliedert war und in seiner Entscheidung, ob er an den Werbemaßnahmen mitwirken wollte, noch hinreichend frei war. Das Unternehmerrisiko konnte bejaht werden, da einerseits die genaue Höhe der Vergütung ungewiss war und andererseits Ausfallzeiten nicht bezahlt wurden.
(PM BFH vom 11.4.2012)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-994-4 unter www.betriebs-berater.de

stats