BReg: Weniger Steuern durch Share Deals
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sog. Share-Deals in der gegenwärtigen Rechtslage das Steueraufkommen mindern. Allerdings sei die Höhe der Mindereinnahmen nicht genau bestimmbar, da über steuerfreie Transaktionen von Seiten der Länder keine Aufzeichnungen geführt würden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13327). Nach Angaben der Regierung liegt die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Grunderwerbsteuer allein bei den Ländern. Daher könne auch keine Bezifferung der Mehreinnahmen erfolgen, die bei Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes entstehen würden.
(hib-Mitteilung Nr. 1325 vom 25.11.2019)