BFH: Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG – Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste
Der BFH hat mit einem Urteil vom 26.4.2017 – I R 27/15 ECLI:DE:BFH:2017:U.260417.IR27.15.0 – wie folgt entschieden:
§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG ist auch nach den Modifikationen durch das SEStEG dahin auszulegen, dass er nur für die Fälle auf § 17 EStG verweist, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten übersteigt (Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Februar 1990 I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615).
(Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2133-3