R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
12.06.2014
Steuerrecht
BFH: Wahrung der Festsetzungsfrist durch Übersendung eines Steuerbescheids im Wege des Telefax-Verfahrens

Der BFH hat mit Urteil vom 28.1.2014 – VIII R 28/13 – wie folgt entschieden:

1. Die gesetzlich gebotene Schriftform für behördliche und gerichtliche Entscheidungen wird auch durch Übersendung per Telefax gewahrt (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 4.7.2002 V R 31/01, BFHE 198, 337, BStBl. II 2003, 45; vom 18.8.2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl. II 2009, 965).

2. Die Festsetzungsfrist ist nach Maßgabe des § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO schon gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde – mit ihrem Wissen und Wollen – verlassen hat und dem Adressaten tatsächlich (wenn auch erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist) zugegangen ist. Auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe– auch hinsichtlich der Bekanntgabefiktionen im Anwendungsbereich des § 122 AO– kommt es danach nicht an.

Kommentare (Kommentieren)

Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.

Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

stats