EuGH: Vorsteuerversagung bei unvollständiger Rechnung, die nachträglich berichtigt wird
Der EuGH hat mit Urteil vom 8.5.2013 - C-271/12, Petroma Transports u. a. - wie folgt entschieden: Die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, wonach das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer steuerpflichtigen Dienstleistungsempfängern verweigert werden kann, die unvollständige Rechnungen besitzen, auch wenn diese durch die Vorlage von Informationen zum Beweis des tatsächlichen Vorliegens, der Natur und des Betrags der berechneten Umsätze nach Erlass einer solchen ablehnenden Entscheidung vervollständigt werden.