BFH: Vorsteuervergütungsanträge von Unternehmern in Drittstaaten – Unterschriftserfordernis
Der BFH hat mit Urteil vom 8.8.2013 - V R 3/11 - wie folgt entschieden: Der Antrag auf Vorsteuervergütung eines im Drittland ansässigen Unternehmers erfordert – anders als der eines im Unionsgebiet ansässigen Unternehmens – dessen eigenhändige Unterschrift (Abgrenzung zum EuGH-Urteil C-433/08, Yaesu Europe BV, Slg. 2009, I-11487).
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2773-3 unter www.betriebs-berater.de