FG Köln: Vorsteuervergütung – Elektronische Rechnungsvorlage nur innerhalb der Antragsfrist
Das FG Köln hat mit Urteil vom 13.9.2017 – 2 K 395/16 - wie folgt entschieden:
1. Vorsteuern können nur dann vergütet werden, wenn innerhalb der Antragsfrist die Rechnungen bzw. Einzelbelege in elektronischer Form vorgelegt werden.
2. Hieran ändert sich auch nichts durch die Entscheidung des EuGH vom 18.9.2016 – C-516/14, Barlis 06, da es im dortigen Verfahren ging um die Frage ging, inwieweit formal fehlerhafte Rechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, nicht jedoch um die Frage, welche Folge eine nicht fristgemäße Vorlage formal ordnungsgemäßer Rechnungen hat.
(Leitsätze der Redaktion)