FG Köln: Vorsteuervergütung – Begründete Zweifel am Recht auf Vorsteuerabzug im elektronischen Verfahren
Das FG Köln hat mit Urteil vom 5.10.2017 – 2 K 2259/14 - wie folgt entschieden:
1. Der Vortrag, dass mindestens 23 Rechnungen – und damit fast 10 % der gesamten im Antragsverfahren vorgelegten Rechnungen – auf dem Postweg verloren gegangen sein sollen, widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung.
2. Es ist bekannt, dass in einzelnen Fällen Briefe ihren Empfänger nicht erreichen; dass jedoch Briefe verschiedener Absender in einer wie von der Klägerin erklärten Häufung bei einem Empfänger nicht angekommen sein sollen, erscheint zweifelhaft.
(Leitsätze der Redaktion)