BFH: Vorsteuerberichtigungszeitraum für Betriebsvorrichtungen
Der BFH hat durch Urteil vom 14.7.2010 – XI R 9/ 09 – entschieden: Für Betriebsvorrichtungen, die als wesentliche Bestandteile auf Dauer in ein Gebäude eingebaut wurden (im vorliegenden Fall eine Lüftungsanlage), gilt sowohl nach nationalem Recht wie nach Unionsrecht grundsätzlich der für Grundstücke geltende Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2789-2