FG Niedersachsen: Vorsteuerberichtigung bei Rückgewähr einer Anzahlung
Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 22.5.2012 - 5 K 259/11 - entschieden: Eine Berichtigung nach § 17 UStG setzt für den Fall, dass der Leistungsempfänger das Entgelt bereits ganz oder teilweise entrichtet hat, voraus, dass das vereinnahmte Entgelt zurückbezahlt wird. Für die Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist für den Umstand, ob die „Leistung ... nicht ausgeführt worden ist", auf den Zeitpunkt der Entgeltrückgewähr abzustellen. Es kommt nicht darauf an, ob im Wege einer Prognose noch mit einer voraussichtlichen Ausführung der Leistung zu rechnen ist. Das Urteil ist nicht rechtkräftig; das FG hat die Revision zugelassen.
(Quelle: Mitteilung Nds. FG vom 18.7.2012)