FG Niedersachsen: Vorsteueraufteilung ab 2004 nach Umsatzsteuerschlüsssel möglich
Das FG Niedersachsen hat durch Urteil vom 22.7.2009 - 16 K 271/06 - entschieden, dass die ab 2004 geltende Regelung des § 15 Abs. 4 S. 3 UStG europarechtwidrig ist, da sie eine Vorsteueraufteilung nach einem Umsatzsteuerschlüssel faktisch ausschließt. Art. 17 Abs. 5 der 6. Richtlinie sehe den Umsatzsteuerschlüssel als Regelaufteilungsmaßstab vor. Der Steuerpflichtige sei daher auch berechtigt, eine Vorsteueraufteilung nach einem Umsatzsteuerschlüssel auch noch nach dem Jahr 2003 vorzunehmen. Er könne sich unmittelbar auf die für ihn günstigere Regelung im europäischen Gemeinschaftsrecht berufen.
Das FG hat die Revisioin zum BFH zugelassen (Az. des BFH: V R 19/09).
Volltext des Urteils: s. Zusatzmaterial rechts