FG Düsseldorf: Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters für eine vom Gläubigerausschuss beauftragte Kassenprüfung
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.7.2019 – 5 K 1959/15 U - entschieden: Vorsteuern, die dem Insolvenzverwalter „für seine Tätigkeiten im Rahmen der vom Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfungen“ in Rechnung gestellt worden sind, können zugunsten der Insolvenzmasse geltend gemacht werden.
(Leitsatz der Redaktion)