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Steuerrecht
16.03.2011
Steuerrecht
BFH: Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH für Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes

Der BFH hat im Urteil vom 12.1.2011 – XI R 9/08 – entschieden: Hat eine GmbH in den Jahren 1998 bis 2000 auf ihrem Betriebsgrundstück ein Gebäude errichtet, das sie teilweise unternehmerisch nutzt und teilweise ihren Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für deren private Wohnzwecke überlässt, kann der GmbH ein Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten zustehen. Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von Wohnraum im Rahmen eines Mietvertrages oder eines Anstellungsvertrages gilt dagegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig als steuerfreie Vermietung und schließt den Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Bauerrichtungskosten aus.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-725-2 unter www.betriebs-berater.de

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