BMF: Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung
Das BMF hat im Schreiben vom 2.1.2012 – IV D 2 – S 7300/11/10002 – Grundsätze zum Vorsteuerabzug und zu dessen Berichtigung aufgestellt unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 9.12.2010 – V R 17/10 –, vom 12.1.2011 – XI R 9/08 –, vom 13.1.2011 – V R 12/08 –, vom 27.1.2011 – V R 38/ 09 – und vom3.3.2011 – V R 23/10 –. In diesen Urteilen verwendet der BFH unter Rückgriff auf die Terminologie der MwStSystRL die Begriffe wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten. Diese entsprechen wegen der Bezugnahme auf § 2 Abs. 1 UStG den bisher verwendeten Begriffen unternehmerisch und nichtunternehmerisch. An diesen Begriffen wird festgehalten. Als unternehmensfremde Tätigkeiten gelten Entnahmen für den privaten Bedarf des Unternehmers als natürliche Person, für den privaten Bedarf seines Personals oder für private Zwecke des Gesellschafters.
Volltext des Schr.: // BB-ONLINE BBL2012-86-7 unter www.betriebs-berater.de