FG Düsseldorf: Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 5.2.2010 – 1 K 2823/09 U – entschieden: Das FA kann beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs im Ganzen – sollte der dafür gewährte Vorsteuerabzug umstritten sein – den Umsatzsteuerbescheid nach Aufhebung durch den BFH für das Jahr der Rech-nungskorrektur die richtigen steuerlichen Folgen durch Änderung für das Erwerbsjahr gem. § 174 Abs. 4 AO vornehmen.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1694-1