BFH: Vorsteuerabzug in der Lieferkette
Der BFH hat im Urteil vom 15.2.2012 – XI R 24/ 09 – entschieden: Erstattet der erste Unternehmer in einer Lieferkette dem letzten Abnehmer einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts durch nachträglich ausgezahlte Gutschriften, ist dessen Vorsteuerabzug nicht nach § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG in der bis zum 15.12.2004 gültigen Fassung zu berichtigen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1188-4 unter www.betriebs-berater.de