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Steuerrecht
21.07.2016
Steuerrecht
BFH: Vorsteuerabzug für steuerpflichtige sonstige Leistungen bei Sale-and-leaseback-Geschäften

Der BFH hat mit Urteil vom 6.4.2016 – V R 12/15 – entschieden:

Sale-and-lease-back-Geschäfte können als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu steuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen.

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