BFH: Vorsteuerabzug für steuerpflichtige sonstige Leistungen bei Sale-and-leaseback-Geschäften
Der BFH hat mit Urteil vom 6.4.2016 – V R 12/15 – entschieden:
Sale-and-lease-back-Geschäfte können als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu steuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen.