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Steuerrecht
31.07.2020
Steuerrecht
BFH: Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office

Der BFH hat mit Urteil vom 7.5.2020 – V R 1/18 – wie folgt entschieden:

1. Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird. 

2. Im Falle einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung des Home-Office auch auf einen Sanitärraum erstrecken, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2020-1750-2

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