BFH: Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office
Der BFH hat mit Urteil vom 7.5.2020 – V R 1/18 – wie folgt entschieden:
1. Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird.
2. Im Falle einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung des Home-Office auch auf einen Sanitärraum erstrecken, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2020-1750-2