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Steuerrecht
17.01.2013
Steuerrecht
FG Hamburg: Vorsteuerabzug einer Führungsholding

Eine Führungsholding, die ihre Tochterunternehmen geschäftsführend gegen Entgelt leitet, kann den vollen Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Kapitalerhöhung geltend machen, die sie genutzt hat, um die Töchter zu gründen oder deren Anteile zu erwerben. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: XI R 38/12)

FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2012 – 2 K 189/10

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-149-5 unter www.betriebs-berater.de

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