FG Hamburg: Vorsteuerabzug einer Führungsholding
Eine Führungsholding, die ihre Tochterunternehmen geschäftsführend gegen Entgelt leitet, kann den vollen Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Kapitalerhöhung geltend machen, die sie genutzt hat, um die Töchter zu gründen oder deren Anteile zu erwerben. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: XI R 38/12)
FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2012 – 2 K 189/10
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