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Steuerrecht
05.04.2012
Steuerrecht
EuGH: Vorsteuerabzug bei gemischtgenutztem Investitionsgut

Der EuGH hat im Urteil vom 29.3.2012 – C-436/ 10, BLM, – entschieden: Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der – obgleich die Merkmale einer Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks i. S. d. Art. 13 Teil B Buchst. b nicht erfüllt sind – die Verwendung eines Teils eines von einer steuerpflichtigen juristischen Person errichteten oder aufgrund eines dinglichen Rechts an einer unbeweglichen Sache in ihrem Besitz stehenden Gebäudes für den privaten Bedarf des Personals dieser Steuerpflichtigen als eine nach der letztgenannten Vorschrift von der Mehrwertsteuer befreite Dienstleistung behandelt wird, wenn dieser Gegenstand zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens davon ausgegangen werden kann, dass eine Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b vorliegt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-929-1 unter www.betriebs-berater.de

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