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Steuerrecht
13.08.2018
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg: Vorsteuerabzug bei elektronischer Übermittlung und Erstellung einer Rechnung/Gutschrift im EDI-Verfahren

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13.12.2017 – 12 K 2690/16 - entschieden:

1. Dem Wortlaut des § 14 UStG nach setzt eine Urkunde nicht zwingend eine verkörperte Gedankenerklärung in Form eines Schriftstückes in Papierform voraus.

2. Eine Rechnung bzw. eine Gutschrift liegt auch dann vor, wenn aufgrund – im Rahmen des EDI-Verfahrens übermittelter – elektronischer Daten ein den Anforderungen des § 14 UStG genügendes Dokument in der EDV des Empfängers automatisiert erstellt worden ist.

3. Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 wirkt auch die „Berichtigung“ einer elektronisch per EDI übersandten Rechnung bzw. Gutschrift durch Übersendung der Rechnung bzw. Gutschrift in Papierform auf das Jahr der ursprünglichen Rechnungsstellung zurück.

(Leitsätze der Redaktion)

Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. BFH: V R 14/18).

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