FG Baden-Württemberg: Vorsteuerabzug bei elektronischer Übermittlung und Erstellung einer Rechnung/Gutschrift im EDI-Verfahren
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13.12.2017 – 12 K 2690/16 - entschieden:
1. Dem Wortlaut des § 14 UStG nach setzt eine Urkunde nicht zwingend eine verkörperte Gedankenerklärung in Form eines Schriftstückes in Papierform voraus.
2. Eine Rechnung bzw. eine Gutschrift liegt auch dann vor, wenn aufgrund – im Rahmen des EDI-Verfahrens übermittelter – elektronischer Daten ein den Anforderungen des § 14 UStG genügendes Dokument in der EDV des Empfängers automatisiert erstellt worden ist.
3. Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 Abs. 1 Nr. 1 wirkt auch die „Berichtigung“ einer elektronisch per EDI übersandten Rechnung bzw. Gutschrift durch Übersendung der Rechnung bzw. Gutschrift in Papierform auf das Jahr der ursprünglichen Rechnungsstellung zurück.
(Leitsätze der Redaktion)
→ Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. BFH: V R 14/18).