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Steuerrecht
04.01.2008
Steuerrecht
FG Schleswig-Holstein: Vorsteuerabzug bei Wechsel des Organkreises

Mit Urteil v. 2.10.2007 – 4 K 9/06 hat das FG folgenden Fall entschieden: Die X-GmbH (Organgesellschaft) ist mit Wirkung vom1.2.1998 aus dem Organkreis der YeGi. L. ausgeschieden und in den Organkreis der M (Klägerin) aufgenommen worden. Die X bezog imKalenderjahr 1997 und im Januar 1998 Leistungen von der Z, über die erst in den Monaten März bis August 1998 abgerechnet worden ist. Die Klägerin befindet sich im Besitz der für diese Leistungen erteilten Rechnungen und machte die Vorsteuer aus diesen Rechnungen geltend. Das FG bestätigte die Auffassung des FAundversagte die GeltendmachungderVorsteuer aus diesen Rechnungen. Der VSt-Abzug stünde nicht dem neuen Organträger zu. Das FG hat die Revisionim Hinblick aufabweichendeAuffassungen in der Literatur (z. B. Heidner in Bunjes/ Geist, UStG, 8. Aufl., Rn. 75 zu § 15) zugelassen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-19-3

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