EuGH: Vorsteuerabzug bei Verwaltung von Rentenfonds
Der EuGH hat mit Urteil vom 18.7.2013 – C-26/12, PPG Holdings entschieden: Art. 17 der SechstenRichtlinie77/388/EWG des Rates vom 17.6.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger, der einen Rentenfonds in derwie im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Form einer rechtlich und steuerlich getrennten Einheit errichtet hat, um die Rentenansprüche seiner Arbeitnehmer und ehemaligen Arbeitnehmer sicherzustellen, zum Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt ist, die er für die Dienstleistungen bezüglich der Verwaltung und Bewirtschaftung dieses Rentenfonds entrichtet hat, sofern sich aus den Gesamtumständen der in Rede stehenden Transaktionen ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang ergibt.
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-1813-2 unter www.betriebs-berater.de