BFH: Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils eines gemischt-genutzten Grundstücks
Der BFH hat durch Urteil vom 7.7.2011 – V R 41/ 09 – entschieden: Stellt eine aus zwei Personen bestehende Miteigentümergemeinschaft ein Gebäude her, das einer der Gemeinschafter teilweise für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet, wird dieser Grundstücksteil (Büro) an ihn geliefert und kann daher nicht Gegenstand einer Vermietung durch den anderen Gemeinschafter sein.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2581-3 unter www.betriebs-berater.de