FG Rheinland-Pfalz: Vorsteuerabzug bei Errichtung einer Photovoltaikanlage
Das FG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 10.2.2011 – 6 K 2607/08 – entschieden: Abzugsfähig sind die Vorsteuern aus Kosten einer asbestbelasteten Dacheindeckung, wenn diese ausschließlich zwecks Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erforderlich wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: XI R 10/11).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2134-3 unter www.betriebs-berater.de
-->Damit teilt das FG die Rechtsauffassung des FG Nürnberg, rechtskräftiges Urteil vom 29.9.2009 – 2 K 784/2009 EFG 2010, 833. Zu der Thematik vgl. auch Erlass des BayLfSt vom 17.8.2011 (Meldung auf dieser Seite).