BMF: Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben
Im Schreiben vom 7.7.2011 – IV D 2 – S –7300-b/ 09/10001 – hat das BMF zum Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben und den dazu ergangenen BFH-Urteilen vom 1.9.2010 – V R 39/08 – und vom 8.9.2010 – XI R 40/08 – Stellung genommen und Abschn. 15.10 Abs. 2 UStAE entsprechend angepasst. Danach kann der Erwerber nicht die Steuer als Vorsteuer abziehen, die er schuldet, weil er gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich der erworbene Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, erteilte USt-IdNr. verwendet und der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 3d S. 2 UStG deshalb im Gebiet dieses Mitgliedstaates als bewirkt gilt.
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