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Steuerrecht
09.09.2010
Steuerrecht
BFH: Vorsteuerabzug aus Begebung von Inhaberschuldverschreibungen

Der BFH hat im Urteil vom 6.5.2010 – V R 29/09 – entschieden: Dient eine vom Unternehmer begebene Inhaberschuldverschreibung dazu, seine umsatzsteuerpflichtige Unternehmenstätigkeit zu finanzieren, ist der Unternehmer aus den bei der Ausgabe der Inhaberschuldverschreibung entstehenden Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dann sind die Kosten der Dienstleistungen, die hierfür bezogen werden, Teil der allgemeinen Kosten und gehören damit zu den Preiselementen der Produkte (EuGH-Urteile vom 8.6.2000 – C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Rn. 24, 30; vom 22.2.2001 – C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Rn. 26, 28, BB 2001, 923 m. Komm. Lohse; vom 27.9.2001 – C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Rn. 31, und vom 8.2.2007 – C-435/05, Investrand, Slg. 2007, I-1315, Rn. 23). Die bezogenen Dienstleistungen hängen in diesem Fall direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen. Der erforderliche Zusammenhang kann nach der Rechtsprechung des EuGH zu einzelnen Ausgangsumsätzen oder zur wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers (Steuerpflichtigen) bestehen.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2269-2
 
Hierzu erscheint in Kürze ein BB-Kommentar von Behrens.

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